Bereits seit 1965 zeichnet das Deutsche Krawatteninstitut zusammen mit dem Deutschen Institut für Herrenmode und der KölnMesse den Krawattenmann des Jahres aus. Ausgewählt wird der Krawattenmann des Jahres aus allen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die ihr Erscheinungsbild mit Hilfe einer Krawatte besonders stilvoll unterstreichen konnte. In den Anfängen zählten Hans-Joachim Kuhlenkampff und Roy Black zu den Preisträgern, doch auch zahlreiche Politiker wie etwa Willy Brandt und Walter Scheel wurden mit diesem reis ausgezeichnet.. Später kamen berühmte Persönlichkeiten wie Günther Jauch, Guido Westerwelle und Götz Alsmann hinzu. Zu den letzten Preisträgern gehören unter anderem Christian Wulff, Roger Cicero sowie Henry Maske.
An Weiberfastnacht ist es in vielen Karnevalshochburgen üblich, Männern die Krawatte abzuschneiden. Bereits mehrfach mussten sich Gerichte mit verschiedenen Fällen zum gleichen Thema damit beschäftigen, ob dem Kläger, also dem gebeutelten Krawattenträger, Schadenersatz zusteht. Nicht selten kannten sich Kläger und Angeklagter zuvor nicht einmal. Willigt der Kläger dem Abschneiden der Krawatte nicht zu, so kann er im Nachhinein Schadenersatz fordern. Schließlich liegt in so einem Fall eine rechtswidrige Eigentumsverletzung vor. Besonders, wer außerhalb der Karnevalshochburgen jemand Fremdem den Schlips abschneidet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Anders sieht es aus, wenn diese so vielseits beliebte Tradition innerhalb der Familie oder bei der Arbeit in Städten wie zum Beispiel Köln, Düsseldorf oder Essen ausgeübt wird.